Am 18. September 2026 veröffentlichte die Leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas auf jw.org den „Aktuellen Lagebericht der Leitenden Körperschaft, Nr. 6 (2026)“ – ein JW-Broadcasting-Video, vorgestellt von Bruder Geoffrey W. Jackson, begleitet von einem „Fragen von Lesern“-Artikel („Wie zeigen Jehovas Zeugen Respekt vor dem Leben?“) und einer Übersichtstabelle („Produkte, die aus Vollblut gewonnen werden“). Darin wurde eine bedeutsame Klarstellung bekannt gegeben: Die Entscheidung über die vier Hauptbestandteile des Blutes – rote Blutkörperchen, weiße Blutkörperchen, Plasma und Blutplättchen – ist nun auch dann, wenn sie aus dem Blut einer anderen Person stammen, Sache des persönlichen Gewissens jedes einzelnen Christen. Gleiches gilt für die Spende von Blut zum Zweck der Gewinnung von Bestandteilen oder Fraktionen für andere. Unverändert bleibt die Ablehnung von Vollbluttransfusionen von anderen Personen sowie der Verzehr von Blut und unausgeblutetem Fleisch.
Bereits im März 2026 hatte die Leitende Körperschaft im „Aktuellen Lagebericht der Leitenden Körperschaft, Nr. 2 (2026)“ klargestellt, dass die Verwendung des eigenen Blutes in der gesamten medizinischen und chirurgischen Versorgung – einschließlich Entnahme, Lagerung und späterer Rückgabe – eine persönliche Gewissensentscheidung ist. In einer Pressemitteilung vom selben Tag betonte der internationale Sprecher Paul Gillies, dass Blut für Jehovas Zeugen heilig bleibt und medizinische Entscheidungen über Blutbestandteile eine Gewissenssache zwischen jedem Zeugen und seinem Gott sind.
Diese Entwicklung hat viele Diskussionen ausgelöst. Der folgende Beitrag verteidigt die jüngste Klarstellung und geht auf die häufigsten Einwände ein.
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