In den Versammlungen der Zeugen Jehovas hatten Opfer, Eltern, Angehörige, oder andere Personen immer die Möglichkeit, der Polizei Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu melden. Die traurige Wahrheit ist, dass viele sich dazu entschieden haben es nicht zu tun. Sie alarmierten die Ältesten der Versammlung und gingen nicht weiter. Warum? Weil sie dachten es würde Schmach auf Gottes Namen und die Versammlung bringen, wenn Aussenstehende davon etwas mitbekommen.
Diese Haltung sollte nun nicht länger ein Problem sein. Die Wachtturm-Studienausgabe vom Mai 2019, die in allen Zusammenkünften der Zeugen Jehovas mit der Zuhörerschaft besprochen wird (dies lag beim Schreiben dieses Blogartikels noch in der Zukunft), und die wohl keinem aktiven Mitglied der Zeugen Jehovas entgehen wird, behandelt den Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch.
Was aber, wenn die Anzeige jemand aus der Versammlung betrifft und der Fall dann öffentlich bekannt wird? Sollte derjenige, der den Fall gemeldet hat, denken, er habe Jehovas Namen in den Schmutz gezogen? Nein. Nicht er, sondern der Täter hat Jehovas Namen in den Schmutz gezogen. (Wachtturm-Studienausgabe – Mai 2019 S. 10 Abs 14.)
Das Problem ist also gelöst. Bringt man Schmach auf Gott oder die christliche Gemeinde, indem man den Kindesmissbrauch polizeilich meldet? Der Täter ist derjenige der Schmach auf Gottes Namen und die Versammlung gebracht hat, nicht der Ankläger! Den Vorwurf, Täter zu „schützen“ weil man den Ruf der Versammlung schützen möchte, wird man zumindest bei zukünftigen Meldungen von Kindesmissbrauch unter Zeugen Jehovas nicht mehr anführen können.
Es gibt sicherlich viele Zeugen, die bereits vor langer Zeit zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind*, aber die Organisation der Zeugen Jehovas bekräftigt dies jetzt unmissverständlich und schriftlich, für Älteste, Mitglieder und Interessierte gleichermaßen.
Mit dem oben erwähnten Wachtturm vom Mai 2019 ist die Frage ob ein Zeuge Jehovas einen Missbrauchsfall der Polizei melden soll oder nicht also beantwortet.
Jeder der von Missbrauchsvorwürfen weiß, kann die Polizei darauf aufmerksam machen und das ohne die geringsten Bedenken zu haben ob dies rufschädigend für die Versammlung sei.
Die rechtlichen Vorgänge können weitergehen – das der säkularen und das der Kongregations-Justiz – und keine der beiden greift in den anderen ein.
ZJ-Kritiker wird diese „Veränderung“ nicht unbedingt freuen. Viele haken weiter auf der „Zwei-Zeugen-Regel“ rum. Diese ist nun aber völlig irrelevant. Die Zwei-Zeugen Regel ist ein Standard, der die gerichtlichen Verfahren innerhalb der Versammlung regelt und absolut keine Auswirkung auf die säkulare Justiz hat.
Andere Kritiker behaupten, dass erst auf deren erheblichen Druck und den der Öffentlichkeit hier gehandelt wurde. Nun, was soll ich sagen? Wahrscheinlich stimmt es. Alles im Leben ist Aktion / Reaktion und es wäre töricht, dies zu leugnen.
Viele Kritiker wollen ja etwas bewirken um „Richtlinien“ mit denen sie nicht ganz einverstanden sind, innerhalb der Organisation der Zeugen Jehovas zu verändern. Nun in dem Fall hat es geklappt – und ich gratuliere ihnen (das meine ich wirklich so). Wird die Gegnerschaft in diesem Punkt abstummen?
Den Mitgliedern der Zeugen Jehovas wurde die klarst mögliche Anleitung gegeben, dass es keine Hindernisse oder Einwände gegen die Weitergabe von Meldungen von Kindesmissbrauch an die säkulare Justiz geben sollte. Ebenso gibt es keinerlei Beschränkung oder Einmischung auf den Inhalt dieser Meldungen an die Justiz. Werden Zeugen Jehovas dementsprechend handeln?
Die einzigen Menschen die den Zeugen Jehovas in dieser Frage weiterhin misstrauen, sind diejenigen die überzeugt sind dass Jehovas Zeugen im Allgemeinen bösartige Kinderschänder sind, und sie werden wahrscheinlich nicht lockerlassen bis jeder Haushalt von Zeugen Jehovas polizeilich überwacht wird.
Das Phänomen von Vorfällen des Kindesmissbrauchs in Relation gesetzt
Seitdem die Problematik öffentlich bekannt wurde, unterschieden sich die Kontroversen in Bezug auf sexuellen Missbrauch von Kindern im Zusammenhang mit Zeugen Jehovas deutlich von denen in fast allen anderen Konfessionen. Die überwiegende Mehrzahl der Zwischenfälle kamen innerhalb der allgemeinen Mitglieder der Zeugen Jehovas deshalb ans Licht, weil ihre Organisation Bibel-Passagen wie die aus Römer 2: 21-22 ernst nimmt und Unregelmäßigkeiten in ihrer Mitte untersucht, um so die Gemeinde „rein zu halten“.
Du, der du andere lehrst, lehrst du dich selbst nicht? Du, der du predigst: „Stiehl nicht“, stiehlst du? Du, der du sagst: „Brich nicht die Ehe“, begehst du Ehebruch? Du, der du Götzen verabscheust, beraubst du Tempel? (Römer 2:21-22)
In den meisten anderen christlichen Konfessionen die mit Vorwürfen des sexuellen Kindesmissbrauchs konfrontiert sind, beschränkt man sich ausschließlich auf Personen in religiösen Ämtern als Täter. In der Regel gibt es in den meisten Religionsgemeinschaften überhaupt keinen Mechanismus, um auf das Fehlverhalten religiöser Mitglieder im Allgemeinen einzugehen. Wenn die Polizei Herrn X festnimmt, ist dies sowohl für den Kirchendiener als auch für die Öffentlichkeit eine Neuigkeit.
Oder wann haben Sie das letzte Mal von einem Täter gelesen, der durch seine religiöse Zugehörigkeit als mutmaßlicher Täter identifiziert wurde, es sei denn, er war Amtsträger innerhalb dieser Religion?
Kürzlich war die Southern Baptist Church in Amerika an der Reihe. Eine Schlagzeile im Houston Chronicle vom 10. Februar 2019 lautete: „Abuse of Faith – 20 years, 700 victims: Southern Baptist sexual abuse spreads as leaders resist reforms“ (Übersetzt: „Missbrauch des Glaubens – 20 Jahre, 700 Opfer: Der sexuelle Missbrauch von Southern Baptist Kirche breitet sich aus, während sich die Führer gegen Reformen wehren.“)
Wer sind die Opfer? Ausschließlich solche die von Kirchen-Führern missbraucht wurden.
They were pastors. Ministers. Youth pastors. Sunday school teachers. Deacons. Church volunteers.
Es waren Pfarrer. Priester. Jugendpastoren. Sonntags-Schullehrer. Diakone. Freiwillige Helfer der Kirche.
Wurden einige der erwähnten Opfer von anderen generellen Kirchenmitgliedern missbraucht?
Nein! Es gibt keinerlei Vorkehrung innerhalb der Kirche, die sich solcher Fälle annehmen würde. Die Kirche predigt Ihnen am Sonntag, interessiert sich aber sonst nicht dafür, ob Sie den Glauben tatsächlich anwenden oder nicht. Zweifellos hofft sie auf das Beste, aber dabei bleibt es dann auch.
Die Realität ist: es gibt nur eine Handvoll Glaubensgemeinschaften die sich bemühen sicherzustellen, dass die Mitglieder den Ansprüchen des Glaubens auch gerecht werden.
Dieser Umstand frustriert mich als Jehovas Zeugen schon lange. Wenn Sie in den meisten Religionsgruppierungen eine ganze Menge pädophiler Missetäter finden wollen, müssen Sie nicht weiter als bei den Religionsführern suchen.
Jüngst gab Die Welt einen Artikel über die Dunkelziffer von Missbrauchsopfern in der evangelischen und katholischen Kirche heraus, basierend auf einer Studie der Universität Ulm.
Demnach ist von etwa 114.000 Betroffenen sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester und noch einmal so vielen durch Pfarrer und Mitarbeiter in evangelischen Kirchen auszugehen.
Wer sind die Täter laut der Studie der Universität Ulm? „Katholische Priester, evangelische Pfarrer und Mitarbeiter“.
Wenn Sie bei den Zeugen Jehovas auf den gleichen Fang „hoffen“, müssen Sie Ihre Netze erweitern, um nicht nur die, die Amtsträger sind, sondern alle Besucher von Zusammenkünften von Zeugen Jehovas einbeziehen. Seltene Ausnahmen bestätigen die Regel: Die allermeisten Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch in Verbindung mit Zeugen Jehovas waren nicht Opfer von Ältesten oder Dienstamtgehilfen, oder etwa Bethelmitarbeitern. In diesen Kreisen kommt unter Zeugen Jehovas Kindesmissbrauch äußerst selten vor.
Diejenigen, die unter den Zeugen Jehovas mit Ämtern betraut sind, werden aus den Reihen der Mitglieder auf der Grundlage der moralischen Qualifikationen ausgewählt, die in der Bibel selbst hervorgehoben sind, beispielsweise in Titus 1: 6-9. Kurz gesagt: sie zeichnen sich durch ihre gelebten Glauben aus.
Die Amtsträger der meisten Konfessionen unterscheiden sich in dieser Hinsicht von Amtsträgern unter Zeugen Jehovas. Nicht etwa ihr gelebter Glaube qualifiziert sie für ihr Amt, sondern eher Glaubenskenntnis mit Hochschulabschluss in Theologie. Sie mögen ihren Glauben ausleben – idealerweise tun sie das, aber es ist keineswegs sicher. Der Schwerpunkt ihres Amtes liegt auf akademischem Wissen.
Bedenkt man außerdem, dass Amtsträger unter Zeugen Jehovas ohne Bezahlung ihre Aufgaben übernehmen, so wird ihr wahres Motiv offenbar.
In den meisten Konfessionen arbeiten Priester oder Pfarrer ausschließlich gegen Bezahlung und man könnte ihnen deswegen widersprüchliche Beweggründe unterstellen. Man könnte sie sogar als „Söldnerpriester“ bezeichnen. Würden sie die Arbeit auch tun, wenn sie dafür keine Bezahlung erhalten würden? Ist es wirklich Ihr innigster Wunsch das Werk des Herrn bedingungslos zu verrichten, oder ist der monetäre Aspekt vielleicht der Ansporn gewesen zu ihrer Berufswahl?
Sexueller Kindesmissbrauch ist nicht etwa ausschließlich ein Problem innerhalb religiöser Strukturen, wie irreligiöse Humanisten es uns weißmachen wollen. Kindesmissbrauch gibt es auch in nichtreligiösen Organisationen.
Am 12. Februar berichtete The Sun (thesun.co.uk) über Missstände innerhalb der Hilfsorganisation der Vereinten Nationen (UN). Hilfsmitarbeiter begingen laut dem Artikel 60000 Vergewaltigungen, und die UN beschäftige 3300 mutmaßliche Kinderschänder.
Thousands more “predatory” sex abusers specifically target aid charity jobs to get close to vulnerable women and children.
Tausende mehr „räuberische“ Sexualstraftäter bewerben sich gezielt auf Jobs von Hilfsorganisationen, um benachteiligten Frauen und Kindern nahe zu sein.
Weiter sagt der Artikel:
Sharing his dossier with The Sun, Prof MacLeod last night warned that the spiralling abuse scandal was on the same scale as the Catholic Church’s.
The respected academic said: “There are tens of thousands of aid workers around the world with paedophile tendencies, but if you wear a UNICEF T-shirt nobody will ask what you’re up to.
“You have the impunity to do whatever you want.”
“It is endemic across the aid industry across the world”.
“The system is at fault, and should have stopped this years ago.”
Professor MacLeod, der seine Unterlagen The Sun zukommen ließ, warnte gestern Abend, dass der Missbrauchsskandal in seinem Ausmaß mit dem der katholischen Kirche vergleichbar sei.
Der angesehene Wissenschaftler sagte: „Es gibt weltweit zehntausende Helfer mit pädophilen Tendenzen, aber wenn Sie ein UNICEF-T-Shirt tragen, wird sich niemand fragen, was Sie vorhaben.“
„Sie können tun, was Sie wollen, ohne Strafe zu befürchten.“
„Es ist überall in der Hilfsbranche weltweit verbreitet“.
„Das System ist fehlerhaft und man hätte dies vor Jahren stoppen müssen.“
Alle Dinge müssen relativiert werden. Wie man sieht ist Missbrauch von Kindern nicht nur ein Problem innerhalb von Religionsgemeinschaften. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist auch keine Angelegenheit einer einzelnen Religion (wenngleich sich einige fanatisch nur auf die eine Religion einschießen, die sie als Hauptfeind ausmachen). Ganz zu schweigen von einer winzigen, bei der ansonsten schuldlose Amtsträger so wahrgenommen werden, als wäre ihre Hauptaufgabe die, Missbrauchsvorwürfe zu vertuschen und nicht an die Polizei weiterzugeben.
Leider tritt Kindesmissbrauch in jedem Umfeld auf, in dem Menschen miteinander interagieren. Wenn das Rechtssystem das ist, was es ist, kann man den sexuellen Missbrauch von Kindern überall dort strafrechtlich verfolgen.
Leider ist es das nicht immer, und so wird vor allem dort bestraft, wo Geld vorhanden ist. Die Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch bei den Southern Baptists in den USA wurde von der Religionsgemeinschaft erst dann angegangen als man diese Denomination umstrukturiert und nun dezentral organisiert hatte. Nun ist kein Geld mehr zu holen – mit großen Strafen ist hier nicht zu rechnen.
Das ist bei Zeugen Jehovas anders.
* Dieser Punkt ist nicht neu, wurde jedoch durch die Aufnahme in das wöchentliche Bibelstudium anhand des Wachtturms hervorgehoben. Ein ähnlicher Punkt wird im Anhang von „Bleib in Gottes Liebe“-Buch aus dem Jahr 2008 erwähnt. Dieses Buch wurde von jedem aktiven Zeugen Jehovas studiert, und ist auch Teil des Lehrplans für Taufanwärter.
Auf Seite 223 heißt es in dem Buch: „In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Christ gegen einen Mitchristen eine schwerwiegende Straftat verübt, wie einen schweren Diebstahl, einen Angriff gegen die Person, eine Vergewaltigung oder einen Mord. In solchen Fällen wäre es nicht unchristlich, Strafanzeige zu erstatten, selbst wenn dies zu einem Gerichtsverfahren oder zu einem Strafprozess führen könnte.“
„Dieser Punkt ist nicht neu“…
Das ist bereits wesentlich länger bekannt. Siehe z.B.:
Wachtturm 15.01.1963, S. 49:
Personen, die gegen gute Sitten und die öffentliche Ordnung verstoßen, werden von der weltlichen Obrigkeit verurteilt und bestraft, ob sie zur Christenversammlung gehören oder nicht. Sie haben kein Recht, sich über eine solche Bestrafung zu beklagen. Das zeigte auch Paulus durch seine Worte, die er vor dem Richterstuhl des Kaisers sprach. (Apg. 25:11) Die Christenversammlung kann daher kein Glied, das ein Dieb, Schmuggler, Bigamist, Mörder, Verleumder oder Betrüger usw. ist, vor der Bestrafung schützen. Sie muß zulassen, daß solche Glieder von der weltlichen Obrigkeit bestraft werden. Sie haben das Gesetz des Landes übertreten und sich somit der „Gewalt“ oder „Obrigkeit“ widersetzt. Folglich haben sie der Anordnung Gottes widerstanden.
Gott hat der Christenversammlung weder das Gebot noch das Recht gegeben, solche Rechtsbrecher davor zu schützen, von der Obrigkeit des Landes gebührend bestraft zu werden. Wir können die Vollstreckung des Urteils (krima) nicht verhindern, dürfen sie nicht verurteilen oder uns ihr widersetzen, indem wir den Rechtsbrechern helfen oder sie decken. Täte die Christenversammlung das, so würde sie der Anordnung Gottes widerstehen. Darum läßt sie nicht nur zu, daß an Personen, die durch ihr Handeln Schmach auf Gottes Volk bringen, das „Urteil“ (krima) vollstreckt wird, sondern sie entzieht ihnen sogar die Gemeinschaft.
************
Wachtturm 01.11.1990 S. 19:
Falls ein Angehöriger der Versammlung das Gesetz bricht, wird ihm die Versammlung nicht helfen, der gesetzmäßigen Strafe zu entgehen. Wer stiehlt, einen Mord begeht, jemanden verleumdet, Steuern hinterzieht, betrügt, jemanden vergewaltigt, verbotene Drogen nimmt oder sich sonstwie der rechtmäßigen Gewalt widersetzt, hat mit einer schwerwiegenden Zuchtmaßnahme seitens der Versammlung zu rechnen — und sollte nicht denken, er werde verfolgt, wenn er von der weltlichen Obrigkeit bestraft wird
*****************
Wachtturm 01.11.1995, S. 28:
Jemand, der ein Kind tatsächlich sexuell mißbraucht, ist ein Vergewaltiger und sollte als solcher betrachtet werden. Jedes Opfer eines Mißbrauchs hat das Recht, den Täter anzuzeigen.
****************
Wachtturm 01.08.2005, S. 14-15:
Auch heute wird Vergewaltigung als ein schweres Verbrechen streng bestraft. Es ist das gute Recht des Opfers, bei der Polizei Anzeige zu erstatten, damit der Täter strafrechtlich verfolgt werden kann. Und falls das Opfer minderjährig ist, werden wohl die Eltern entsprechende Schritte in die Wege leiten.
Vielen Dank für diese hilfreiche zusätzliche Information mein lieber Fischotter.
Vielen Dank für diese Aufstellung. Ich bin seit über 40 Jahren ein ZJ, aber mir war nicht bewusst, dass das Recht zur Anzeige eines Täters schon lange vorher begründet wurde.
Das Problem ist/war vermutlich, dass auch vielen Ältesten diese Referenzen nicht bekannt waren, weshalb einige von einer Anzeige abgeraten haben (gemäss 1. Korinther 6:7)